Corona: Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien
Anleitung für Schülerselbsttests am GG (PDF)
Anleitung für Schülerselbsttests am GG (PPT)
Ab 12.04.2021 gelten für den Unterrichtsbetrieb am GG folgende Regelungen:
- Präsenz-und Distanzunterricht
- Inzidenz bis 100: 5. bis 11. Jgst. im Wechselunterricht; Q12 im Präsenzunterricht
- Indzidenz über 100: 5. bis 10. Jgst. im Distanzunterricht; Q11 im Wechselunterricht; Q12 im Präsenzunterricht - Teilnahme am Präsenzunterricht nur möglich mit negativem Selbsttest (an der Schule), PCR- bzw. POC-Test (Selbsttest zu Hause reicht nicht!).
- Inzidenz unter 100: Das negative Testergebnis gilt nur für den Tag des Tests und die zwei darauf folgenden Tage.
- Inzidenz über 100: Das negative Testergebnis gilt nur für den Tag des Tests und den darauf folgenden Tag. - Praktischer Sportunterricht ist außer in Q11 und Q12 (hier besondere Regelungen) ausgesetzt.
- Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände sowohl im Unterricht wie in der Pause.
- Verpflichtender Mindestabstand von 1,50 Metern, falls die Maske zum Essen oder Trinken abgenommen wird.
- "Tragepausen" auf dem Schulhof, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, sowie im Klassenzimmer am Platz beim Stoßlüften während der Zimmerpause und während des Stundenwechsels.
- Händewaschen, Husten- und Niesetikette, keine gemeinsam benutzten Gegenstände, keine Berührungen, regelmäßiges Stoßlüften
- Kranke Schüler und Schülerinnen bleiben zu Hause. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen
- Wir bitten dringend um Einhaltung der Regeln: Das ist das, was jeder Einzelne tun kann, um die Ausbreitung der Pandemie zu begrenzen und den so wichtigen Präsenzunterricht zu sichern.
- Das zuständige Gesundheitsamt würde bei einem evtl. Infektionsgeschehen an der Schule weitere Maßnahmen veranlassen.
