Aktuelle Infos

​3G-Zugangsregeln zum Schulgelände

Bitte beachten Sie:

Auf Grund der Vorgaben des neuen Infektionsschutzgesetzes gilt ab sofort die 3G Regel bei Zutritt zum Schulgebäude. Dies bedeutet, dass - neben Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und sonstigen an Schulen tätigen Personen – künftig auch Externe nur noch geimpft, genesen oder getestet das Schulhaus betreten dürfen.