PIT - Präventionsprojekt mit der Polizei Eichstätt
19. November 2024
Frau Christoph hatte das Projekt an an die Schule geholt.
Kinder und Jugendliche vor Gewalttaten körperlicher wie auch seelischer Art zu schützen, ist das Ziel des Präventionsprogramms „PIT – Prävention im Team“. An diesem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zusammen mit anderen Ministerien und der Polizei ins Leben gerufenen Projekt nahm auch das Gabrieli-Gymnasium teil – auf Schulseite organisiert von Oberstudienrätin Nicole Christoph.
„Die Chance, zumindest einige Kinder mit meiner Arbeit zu erreichen, damit sie nicht Opfer oder Täter werden, ist meine Motivation“, beschreibt Polizeihauptmeister Simon Klöck, Präventionsbeamter der Dienststelle Eichstätt im Nebenamt. An vier Schultagen besuchte er die fünfte und sechste Jahrgangsstufe in ihren Klassenzimmern am GG für jeweils eine Doppelstunde, um in altersgerechten Unterrichtseinheiten vor Gefahren bei der Nutzung digitaler Medien zu warnen und Selbst- und Sozialkompetenz zu vermitteln – konkret im Bereich des Cybermobbings und der Missachtung des Urheberrechts bei der Verwendung digitaler Medien.
Dass Cyberbullying, wie Mobbing in Kommunikationsmedien auch synonym bezeichnet wird, für das Opfer noch verletzender sein kann als direktes Mobbing, war den Fünft- und Sechstklässlerinnen und -klässlern durchaus bewusst: Beleidigung, Bloßstellung, Belästigung oder Bedrohung auf Sozialen Netzwerken und in unterschiedlichen Bereichen des Internets bleiben oft anonym. Auf Seiten der Täter liegt die Hemmschwelle deshalb auch niedriger und eine größere Öffentlichkeit sowie unkontrollierte Verbreitung werden erreicht. Daher ist gegen Cybermobbing-Attacken schwer vorzugehen - das Opfer kann kaum entkommen. „Das Internet vergisst nichts!“, ermahnte Polizeihauptmeister Klöck und erklärte, warum das Gedächtnis des World Wide Web nahezu unendlich sei.
Dass die psychischen Verletzungen – wenn auch nicht nach außen sichtbar wie eine blutende Nase oder ein Armbruch – Betroffene tiefgreifend erschüttern und Opfer in Traurigkeit, Angst, Depressionen, aber auch Aggressivität stürzen können, zeigte ein kurzer Film mit einem betroffenen Jungen im Alter der Schülerinnen und Schüler. Dieser lehrte aber auch, wie man sich als Betroffener verhalten solle: Die Attacken durch Blockieren des Absenders oder Sperren des Accounts stoppen und sich an Vertrauenspersonen wenden.
Die Polizei werde dann aktiv, so Polizeihauptmeister Klöck, wenn es sich um Straftaten im Sinne eines Gesetzesverstoßes handle, und zwar in der Wahrnehmung des Opfers, nicht des Täters, z. B. bei übler Nachrede, Bedrohung, Erpressung oder Nötigung. Verständlich wurden diese Sachverhalte anhand konkreter Situationsbeschreibungen, die altersgerecht aus dem Erfahrungsbereich der Kinder stammten. Und dass Täter unter 14 Jahren zwar nicht mit einer Haftstrafe, aber durchaus einer Anzeige mit entsprechenden Konsequenzen rechnen müssten, die auch ans Jugendamt weitergegeben würde, war sicher bisher nicht allen bewusst.
Im Rahmen des Zivilrechts strafbar sei zudem das Weiterschicken von
Bildern über Soziale Netzwerke oder im Internet, wie es u. a. von
scheinbar harmlosen Kettenbriefen mitunter verlangt wird. Es zeigte
sich, dass Schülerinnen und Schüler solche bereits erhalten hatten.
„Löscht Kettenbriefe und leitet auf keinen Fall fremde Inhalte weiter!“,
ermahnte Simon Klöck eindringlich. Denn werden unautorisiert Bilder
oder auch Videos verbreitet, könnten vom Urheber
Schadensersatzforderungen von üblicherweise ca. 1000 Euro erhoben werden
(in Deutschland täglich durchschnittlich 200-mal), auch gegenüber
Kindern ab dem siebten Lebensjahr.
Interessiert folgten die Klassen den Ausführungen Simon Klöcks und stellten zahlreiche Fragen, ein abschließendes Spiel und ein Plakat sicherten das Gelernte.