Informationen zum Übertritt an das Gabrieli-Gymnasium
für das Schuljahr 2024/25
Sehr geehrte Eltern,
Ihr Kind besucht derzeit die 4. oder 5. Klasse; nun gilt es zu entscheiden, ob es an ein Gymnasium übertreten soll und welches Gymnasium für Ihr Kind das richtige ist. Welche Möglichkeiten sich Ihrem Kind am Gabrieli-Gymnasium bieten, können Sie den Informationen auf diesen Seiten entnehmen.
Kind online anmeldenFragen zum Übertritt können Sie gerne per E-Mail stellen: uebertritt@gabrieli-gymnasium.de
Sie können auch per Telefon Kontakt aufnehmen (08421 / 9735-0): Der
Beratungslehrer, Herr Dengler, aber auch das Direktorat erteilen gerne Auskunft.
Wir bieten die folgenden Zweige an:
Musischer Zweig
Jedes Kind mit Freude am Singen oder Musizieren kann – auch ohne Vorkenntnisse im Instrument – das Musische Gymnasium besuchen!
Der musische Zweig gibt der Entwicklung der kreativen und musischen Fähigkeiten Ihres Kindes in besonderem Maße Raum und Zeit. Unsere vielen Chöre und Orchester bieten ein einzigartiges Angebot.
Wirtschaftswissenschaftlicher Zweig (seit dem Schuljahr 2020/21)
Wirtschaft und Recht prägen unser Leben. Wen diese Zusammenhänge interessieren, der ist am Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium gut aufgehoben! Die Kinder erwerben vertieftes Verständnis für wirtschaftliche und rechtliche Themen sowie im Bereich der Wirtschaftsinformatik.
Nachmittagsbetreuung und Internat
Dem Gabrieli-Gymnasium sind ein Tagesheim mit Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung sowie ein Internat angegliedert. Fachliche Unterstützung und Aufsicht sind durch das Lehrpersonal der Schule gewährleistet.
Ein Tagesheimplatz kostet für
1 Tag | 2 Tage | 3 Tage | 4 Tage | 5 Tage |
80 € | 110 € | 140 € | 170 € | 200 € |
Der Internatspreis beträgt monatlich € 495.
Schulwegkosten
Die Kosten für den Schulweg werden evtl. auch bei Schülern aus benachbarten Regionen und Städten (z. B. Beilngries, Gaimersheim, Neuburg, Pappenheim) ersetzt, da die musische bzw. wirtschaftswissenschaftliche Ausbildungsrichtung an den umliegenden staatlichen Gymnasien nicht angeboten wird.
Zur Anmeldung erforderlich
- Übertrittszeugnis (Original)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Nachweis gemäß Masernschutzgesetz (Original vorlegen, z.B. ärztliches Zeugnis über hinreichenden Impfschutz) - (Nur wenn schon möglich. Beachten Sie bitte den Hinweis unten!)
Umsetzung des Masernschutzgesetzes (seit 01.03.2020 in Kraft)
Bei der Neuanmeldung müssen alle Schüler/innen einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz erbringen. Dieser kann folgendermaßen erbracht werden:
- Impfausweis/-bescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über zwei Masernimpfungen
- ärztliches Zeugnis
- über hinreichenden Impfschutz, bzw.
- darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, bzw.
- darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (dabei ist die Dauer anzugeben, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann)
- Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle, dass einer der oben genannten Nachweise bereits vorgelegen hat.
Am besten wird der Nachweis direkt mit der Anmeldung erbracht. Sofern dies nicht möglich ist, muss der Nachweis vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn erbracht werden. Der Nachweis kann also nachgereicht werden. Wird kein Nachweis erbracht, muss umgehend eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.
Unser Schulfilm
Darum gehe ich ans GG
5. Klasse: Musik-Tanz-Theater
Warum sind unsere Kinder am GG?
Kunst am GG
Unser GG-Jingle
Our GG - Slides der 5. Klasse
Robotik am GG
Sport Additum
Leichte-Muse-Abend
Gabrieli-Internat
Tanzvideo der Q12
Biologie - Fotosynthese