SchulantragOnline

Sie können bei uns ganz einfach und schnell die wichtigsten Anträge zur Schuleinschreibung über das Internet-Portal SchulantragOnline stellen.

Das elektronische Formular füllen Sie Zuhause ganz in Ruhe bereits vor der eigentlichen Einschreibung an der Schule aus. Auf der letzten Seite erhalten Sie die ausgefüllten Formulare als PDF-Link angeboten. Öffnen Sie den Link, drucken Sie alle Seiten aus und unterschreiben Sie diese. Bringen Sie diese Unterlagen zur Neueinschreibung mit.

Auch der Beförderungsantrag (Kostenfreiheit des Schulweges) kann gleich mit ausgefüllt werden.

Mit der frühzeitigen Antragstellung über SchulantragOnline entfällt das manuelle Ausfüllen in der Schule vor Ort.


Ablauf der Neueinschreibung


  1. Füllen Sie die elektronischen Formulare zu Hause aus. Dabei wählen Sie auch einen Termin für die persönliche Abgabe der Anmeldeunterlagen in unserem Sekretariat.
    Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen zu den Geschäftszeiten gerne zur telefonischen Beratung zur Verfügung. Falls Sie eine persönliche Beratung vor Ort wünschen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin mit uns.
  2. Drucken Sie alle Seiten aus und unterschreiben Sie diese.
  3. Bringen Sie die Formulare zusammen mit
    1. dem Übertrittszeugnis (Original!),
    2. für den musischen Zweig die schriftliche Bestätigung der Grundschule über die Note im Fach Musik (Kopie)
    3. der Geburtsurkunde (Kopie!) und
    4. - wenn schon möglich - dem Nachweis gemäß Masernschutzgesetz (Original vorlegen, z.B. ärztliches Zeugnis über hinreichenden Impfschutz) (Beachten Sie dazu bitte den Hinweis unten!)
    zu Ihrem vereinbarten Termin mit.
  4. Das Übertrittszeugnis verbleibt immer an der Schule.


Umsetzung des Masernschutzgesetzes (seit 01.03.2020 in Kraft)


Bei der Neuanmeldung müssen alle Schüler/Innen einen Nachweis gemäß Masernschutzgesetz erbringen. Dieser kann folgendermaßen erbracht werden:

  • Impfausweis/-bescheinigung (§ 22 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz) über zwei Masernimpfungen
  • ärztliches Zeugnis
    • über hinreichenden Impfschutz, bzw.
    • darüber, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt, bzw.
    • darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann (dabei ist die Dauer anzugeben, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann)
  • Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle, dass einer der oben genannten Nachweise bereits vorgelegen hat.

Am besten wird der Nachweis direkt mit der Anmeldung erbracht. Sofern dies nicht möglich ist, muss der Nachweis vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn erbracht werden. Der Nachweis kann also nachgereicht werden. Wird kein Nachweis erbracht, muss umgehend eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen.


Bitte beachten Sie vor der Online-Anmeldung noch die folgenden Punkte:


Hier können Sie ihr Kind online anmelden